Ich helfe Dir authentische Strategien und sinnhaftes Storytelling für Dein Projekt mit hohem Impact und kleinem Footprint zu erarbeiten.
Ich biete individuelle Lösungen an, um eine reibungslose und unkomplizierte Zusammenarbeit zu ermöglichen. Mein Angebot passe ich an Deine Unternehmens- oder Projektanforderungen sowie an Deine Ziele an.
Nachhaltigkeit ist ein Prozess, kein Zustand.
Ich arbeite mit einem Freelancer Netzwerk, wie Design Sprint Coaching, Fotografie, Grafik Design und Kunst, was Dir somit weitere unausschöpfliche Möglichkeiten bietet.
Zudem habe ich mehrjährige, internationale Erfahrung in x-funktionalem Marketing von e-com, online, Events bis Retail.
Nachstehend findest Du eigene Projekte aus dem Bereich Nachhaltigkeit und Achtsamkeit, die Dich evtl. inspirieren.
- www.re-nue.org
- www.beachcleaner.de
- www.studio-ocean.me
Beispiel Projekte
- Nachhaltigkeitskommunikation und Marketing aufgrund von Regulierungen und Gesetzen* (www.csr-berichtspflicht.de/csrd)
- Strategische Ausrichtung für Umwelt-Themen, aber auch wichtige soziale Aspekte, wie Inklusion und Diversität
- purpose marketing & coms
- social impact community Aufbau
*
neue gesetzlicher Vorgaben und
verpflichtenden Rahmenbedingungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung:
- Corporate Sustainability Reporting Directive
(CSRD)
- European Sustainability Reporting
Standards (ESRS)
- EU-Taxonomie
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
beachcleaner.de
Mein Projekt gegen die Ozean Vermüllung und was Du dagegen tun kannst. Inklusive Bildungsprogramm und Lehrbuch "Kids for the Ocean".
- Markenbildung und -aufbau.
- Website & social channels.
studio-ocean.me
Mindful living, achtsames Leben, health & wellness.
Yoga Angebot für Kids, Teens & Families, Shiatsu.
Website & social media channels.
re-nue.org
[NACHHALTIGKEIT UND ÖKOLOGIE OHNE GRENZEN]
RE:NUE – das BürgerInnen Institut – für Kommunen, Unternehmen und BürgerInnen.
Abgeleitet aus RE & NEW.
RE: steht für Ressourcen freundlich, renewable und respektvoll.
NUE: für Nürnberg.
- Markenbildung und -aufbau.
- Website & social media channels.
Gesetzlicher Vorgaben - verpflichtenden Rahmenbedingungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD)
Die CSRD der Europäischen
Kommission bildet das Rahmenwerk für die zukünftigen Anforderungen
der Nachhaltigkeits-berichterstattung.
Sie ersetzt die bisher geltende EURichtlinie der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014.
European Sustainability
Reporting Standards (ESRS)
2022 wurden 12 Standard-entwürfe durch die European Financial Reporting Advisory Group an die EU-Kommission zur Verabschiedung
übergeben. Die ESRS beschreiben, welche Informationen Unternehmen
zur Verfügung stellen müssen und auch wie sie dargestellt werden sollen. Damit gehen sie über die bisher geltenden Standards zurNachhaltigkeitsberichterstattung hinaus.
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie stellt eine
Richtlinie für eine nachhaltige
Unternehmensführung
dar. Mit ihr lassen sich die
Nachhaltigkeitsleistung von
Unternehmen auf Basis eines
einheitlichen Rahmenwerks
bestimmen und gegenüber den
Anspruchsgruppen kommunizieren.
Die EU-Taxonomie definiert
sechs Ziele:
• Klimaschutz
• Anpassung an den Klimawandel
• Nachhaltige Nutzung und Schutz
von Wasser- und Meeresressourcen
• Übergang zu einer
Kreislaufwirtschaft
• Vermeidung von
Umweltverschmutzung
• Schutz und Wiederherstellung der
Biodiversität und der Ökosysteme.
Unternehmen sind dazu aufgefordert,
sich an diesem Rahmen zu
orientieren und müssen darlegen,
inwieweit sie ihre Aktivitäten
nach den genannten Kriterien der
Taxonomie ausrichten.
Ziel davon ist es, dass Investor:innen nachhaltigere
Investitionsentscheidungen treffen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG)
Ziel des LkSGs ist es, eine
Transparenz über die Lieferketten
zu schaffen und gleichzeitig
Menschenrechte zu stärken. Dies
verpflichtet Unternehmen zu einer
umfassenden Risikoanalyse, um
schlechte Arbeitsbedingungen,
Menschenrechtsverletzungen
und Umweltschädigungen zu
identifizieren, zu bewerten und zu
vermeiden. Mit dem LkSG leistet der
Gesetzgeber einen wichtigen Beitrag
zur Verbesserung der Nachhaltigkeit
in den Lieferketten und unterstützt
dadurch die Ziele der Vereinten
Nationen (SDGs).
Die EU-Taxonomie definiert
sechs Ziele:
Davon direkt betroffen sind:
• Seit dem 1.1.2023:
Unternehmen mit mehr als 3.000
Arbeitnehmer:innen
• Ab dem 1.1.2024:
Unternehmen mit mehr als 1.000
Arbeitnehmer:innen
Darüber hinaus können aber auch kleinere Firmen als Bestandteil größerer Lieferketten mittelbar
betroffen sein. Das bedeutet: Schon heute sind sehr viele deutsche Firmen vom LkSG betroffen, wenn sie Zulieferer größerer Unternehmen sind.
Regulations
https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/tools-and-standards/eu-taxonomy-sustainable-activities_de
https://finance.ec.europa.eu/capital-markets-union-and-financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en