Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir heute so handeln
sollten, dass auch zukünftige Generationen auf
der Erde gut leben können. Diese Aufgabe betrifft
jede:n von uns, auch Unternehmen. Zukunftsorientiertes Handeln und neue Formen des Wirtschaftens sind gefragt.
Als kleiner oder grosser Unternehmer kommen immer mehr Nachhaltigkeitspflichten auf Dich zu. Auch wenn es überfordernd wirkt, sind diese Schritte natürlich notwendig. Du hast irgendwie noch keinen Plan und musst eigentlich bei "0" starten...
Dann bist Du genau richtig hier, bei studio0 / Zero.
- Dein Unternehmen steckt in einer Transformation
- Dein Projekt bedarf Impulse und Input im Nachhaltigkeitsmarketing und der Nachhaltigkeitskommunikation
- Themen wie Transparenz in der Lieferkette, Materialien, sowie der CO2 footprint sollen einfach für Deinen Kunden dargestellt und kommuniziert werden
- CSR ist eine wichtige Komponente, um als authentischer Leader in Deiner Branche aufzutreten und gleichzeitig, etwas für die Gemeinschaft zu tun.
people. planet. purpose. impact.
edgy. provocative. minimal.
Oft reicht eine starke Message, ein Kanal und der richtige Impuls, um Menschen nachhaltig zu begeistern und eine nachhaltige Beziehung aufzubauen.
Less is more.
Beispiel Projekte
- Nachhaltigkeitskommunikation und Marketing aufgrund von Regulierungen und Gesetzen* (www.csr-berichtspflicht.de/csrd)
- Strategische Ausrichtung für Umwelt-Themen, aber auch wichtige soziale Aspekte, wie Inklusion und Diversität
- purpose marketing & coms
- CSR network und Konzeptentwicklung
- social impact community Aufbau
- Diversity, Inclusion & Equity Konzepte
*
neue gesetzlicher Vorgaben und
verpflichtenden Rahmenbedingungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung:
- Corporate Sustainability Reporting Directive
(CSRD)
- European Sustainability Reporting
Standards (ESRS)
- EU-Taxonomie
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Gesetzlicher Vorgaben - verpflichtenden Rahmenbedingungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD)
Die CSRD der Europäischen
Kommission bildet das Rahmenwerk für die zukünftigen Anforderungen
der Nachhaltigkeits-berichterstattung.
Sie ersetzt die bisher geltende EURichtlinie der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014.
European Sustainability
Reporting Standards (ESRS)
2022 wurden 12 Standard-entwürfe durch die European Financial Reporting Advisory Group an die EU-Kommission zur Verabschiedung
übergeben. Die ESRS beschreiben, welche Informationen Unternehmen
zur Verfügung stellen müssen und auch wie sie dargestellt werden sollen. Damit gehen sie über die bisher geltenden Standards zurNachhaltigkeitsberichterstattung hinaus.
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie stellt eine
Richtlinie für eine nachhaltige
Unternehmensführung
dar. Mit ihr lassen sich die
Nachhaltigkeitsleistung von
Unternehmen auf Basis eines
einheitlichen Rahmenwerks
bestimmen und gegenüber den
Anspruchsgruppen kommunizieren.
Die EU-Taxonomie definiert
sechs Ziele:
• Klimaschutz
• Anpassung an den Klimawandel
• Nachhaltige Nutzung und Schutz
von Wasser- und Meeresressourcen
• Übergang zu einer
Kreislaufwirtschaft
• Vermeidung von
Umweltverschmutzung
• Schutz und Wiederherstellung der
Biodiversität und der Ökosysteme.
Unternehmen sind dazu aufgefordert,
sich an diesem Rahmen zu
orientieren und müssen darlegen,
inwieweit sie ihre Aktivitäten
nach den genannten Kriterien der
Taxonomie ausrichten.
Ziel davon ist es, dass Investor:innen nachhaltigere
Investitionsentscheidungen treffen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG)
Ziel des LkSGs ist es, eine
Transparenz über die Lieferketten
zu schaffen und gleichzeitig
Menschenrechte zu stärken. Dies
verpflichtet Unternehmen zu einer
umfassenden Risikoanalyse, um
schlechte Arbeitsbedingungen,
Menschenrechtsverletzungen
und Umweltschädigungen zu
identifizieren, zu bewerten und zu
vermeiden. Mit dem LkSG leistet der
Gesetzgeber einen wichtigen Beitrag
zur Verbesserung der Nachhaltigkeit
in den Lieferketten und unterstützt
dadurch die Ziele der Vereinten
Nationen (SDGs).
Die EU-Taxonomie definiert
sechs Ziele:
Davon direkt betroffen sind:
• Seit dem 1.1.2023:
Unternehmen mit mehr als 3.000
Arbeitnehmer:innen
• Ab dem 1.1.2024:
Unternehmen mit mehr als 1.000
Arbeitnehmer:innen
Darüber hinaus können aber auch kleinere Firmen als Bestandteil größerer Lieferketten mittelbar
betroffen sein. Das bedeutet: Schon heute sind sehr viele deutsche Firmen vom LkSG betroffen, wenn sie Zulieferer größerer Unternehmen sind.