Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir heute so handeln
sollten, dass auch zukünftige Generationen auf
der Erde gut leben können. Diese Aufgabe betrifft
jede:n von uns, auch Unternehmen. Zukunftsorientiertes Handeln und neue Formen des Wirtschaftens sind gefragt.

Als kleiner oder grosser Unternehmer kommen immer mehr Nachhaltigkeitspflichten auf Dich zu. Auch wenn es überfordernd wirkt, sind diese Schritte natürlich notwendig. Du hast irgendwie noch keinen Plan und musst eigentlich bei "0" starten...

Dann bist Du genau richtig hier, bei studio0 / Zero. 

  • Dein Unternehmen steckt in einer Transformation
  • Dein Projekt bedarf Impulse und Input im Nachhaltigkeitsmarketing und der Nachhaltigkeitskommunikation 
  • Themen wie Transparenz in der Lieferkette, Materialien, sowie der CO2 footprint sollen einfach für Deinen Kunden dargestellt und kommuniziert werden
  • CSR ist eine wichtige Komponente, um als authentischer Leader in Deiner Branche aufzutreten und gleichzeitig, etwas für die Gemeinschaft zu tun.


people. planet. purpose. impact.
edgy. provocative. minimal.

Oft reicht eine starke Message, ein Kanal und der richtige Impuls, um Menschen nachhaltig zu begeistern und eine nachhaltige Beziehung aufzubauen.

Less is more. 

Beispiel Projekte 

  • Nachhaltigkeitskommunikation und Marketing aufgrund von Regulierungen und Gesetzen* (www.csr-berichtspflicht.de/csrd)
  • Strategische Ausrichtung für Umwelt-Themen, aber auch wichtige soziale Aspekte, wie Inklusion und Diversität
  • purpose marketing & coms
  • CSR network und Konzeptentwicklung 
  • social impact community Aufbau 
  • Diversity, Inclusion & Equity Konzepte 




neue gesetzlicher Vorgaben und 
verpflichtenden Rahmenbedingungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung:
- Corporate Sustainability Reporting Directive 
(CSRD) 
- European Sustainability Reporting 
Standards (ESRS)
- EU-Taxonomie 
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) 

Gesetzlicher Vorgaben - verpflichtenden Rahmenbedingungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Corporate Sustainability

Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD der Europäischen
Kommission bildet das Rahmenwerk für die zukünftigen Anforderungen
der Nachhaltigkeits-berichterstattung.
Sie ersetzt die bisher geltende EURichtlinie der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014.

European Sustainability 

Reporting Standards (ESRS) 

2022 wurden 12 Standard-entwürfe durch die European Financial Reporting Advisory Group an die EU-Kommission zur Verabschiedung 

übergeben. Die ESRS beschreiben, welche Informationen Unternehmen 

zur Verfügung stellen müssen und auch wie sie dargestellt werden sollen. Damit gehen sie über die bisher geltenden Standards zurNachhaltigkeitsberichterstattung hinaus. 

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie stellt eine

Richtlinie für eine nachhaltige

Unternehmensführung

dar. Mit ihr lassen sich die

Nachhaltigkeitsleistung von

Unternehmen auf Basis eines

einheitlichen Rahmenwerks

bestimmen und gegenüber den

Anspruchsgruppen kommunizieren.

Die EU-Taxonomie definiert

sechs Ziele:

• Klimaschutz

• Anpassung an den Klimawandel

• Nachhaltige Nutzung und Schutz

von Wasser- und Meeresressourcen

• Übergang zu einer

Kreislaufwirtschaft

• Vermeidung von

Umweltverschmutzung

• Schutz und Wiederherstellung der

Biodiversität und der Ökosysteme.
 

Unternehmen sind dazu aufgefordert, 

sich an diesem Rahmen zu 

orientieren und müssen darlegen, 

inwieweit sie ihre Aktivitäten 

nach den genannten Kriterien der 

Taxonomie ausrichten. 

Ziel davon ist es, dass Investor:innen nachhaltigere 

Investitionsentscheidungen treffen. 


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

(LkSG)

Ziel des LkSGs ist es, eine

Transparenz über die Lieferketten

zu schaffen und gleichzeitig

Menschenrechte zu stärken. Dies

verpflichtet Unternehmen zu einer

umfassenden Risikoanalyse, um

schlechte Arbeitsbedingungen,

Menschenrechtsverletzungen

und Umweltschädigungen zu

identifizieren, zu bewerten und zu

vermeiden. Mit dem LkSG leistet der

Gesetzgeber einen wichtigen Beitrag

zur Verbesserung der Nachhaltigkeit

in den Lieferketten und unterstützt

dadurch die Ziele der Vereinten

Nationen (SDGs).


Die EU-Taxonomie definiert

sechs Ziele:

Davon direkt betroffen sind:

• Seit dem 1.1.2023:

Unternehmen mit mehr als 3.000

Arbeitnehmer:innen

• Ab dem 1.1.2024:

Unternehmen mit mehr als 1.000

Arbeitnehmer:innen

Darüber hinaus können aber auch  kleinere Firmen als Bestandteil größerer Lieferketten mittelbar 

betroffen sein. Das bedeutet: Schon heute sind sehr viele deutsche Firmen vom LkSG betroffen, wenn sie Zulieferer größerer Unternehmen sind.